AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HSM Schweiz AG I. Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Käufer legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

II. Angebot und Lieferumfang
  • Die Angaben im Angebot, in Prospekten, Auftragsbestätigungen sowie die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben, Leistungen, Betriebskosten, Vergleich und dergleichen sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Angaben über den Verkaufsgegenstand gelten unter Vorbehalt allfälliger vom Hersteller vorgenommener Konstruktionsänderungen.
  • Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Verkäuferin massgebend.
  • Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
III. Vertragsabschluss
  • Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald dies von beiden Parteien schriftlich per Brief, Mail oder Fax bestätigt ist.
  • Änderungen des Vertrages werden schriftlich per Brief, Mail oder Fax vorgenommen.
  • Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue ersetzen, die dem Willen beider Parteien möglichst entspricht.
  • Werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluss neue Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist die Verkäuferin berechtigt, Vorauszahlung oder entsprechenden Sicherheiten zu verlangen. Weigert sich der Käufer diese zu leisten, ist die Verkäuferin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Preise
  • Die Preise in den Angeboten, Prospekten und weiteren Werbeunterlagen beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, auf die jeweils abgebildeten und beschriebenen Maschinen und Zubehörteile. Die Verkäuferin behält sich vor, die Preise anzupassen. Für den Vertrag gelten die im Einzelfall vereinbarten Preise.
  • Die Preise verstehen sich exkl. MwSt und gelten ab CH-5043 Holziken, ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge. Verpackung, Porti und Frachtkosten werden separat verrechnet.
  • Der Käufer übernimmt alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Wenn die Verkäuferin diese Leistungen erbracht hat, erstattet der Käufer sie der Verkäuferin gegen entsprechenden Nachweis zurück.
V. Zahlungsbedingungen
  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken zahlbar und innert 30 Tagen ohne Abzüge zu begleichen.
  • Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen.
  • Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteten Mängeln befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht.
  • Wenn die Zahlungen nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist die Verkäuferin berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen.
  • Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 5 Prozent zu entrichten.
VI. Eigentumsvorbehalt
  • Die Verkäuferin bleibt Eigentümerin der gelieferten Objekte, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Käufer ermächtigt die Verkäuferin, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister nach Art. 715 ZGB vorzunehmen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand sorgfältig zu behandeln und die Gebrauchsanweisungen der Verkäuferin zu beachten.
  • Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteten Mängeln befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht.
  • Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Käufer nicht über die gelieferten Gegenstände verfügen. Vor allem darf er sie weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
Holziken, 1. Januar 2015

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